Bruttogehaltsumwandlung / Bruttolohnumwandlung

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    Bruttogehaltsumwandlung ist ein Begriff, der zunächst gar nichts mit dem eBike zu tun hat, denn er kommt aus der Finanzwelt. Er beschreibt jedoch ein Finanzierungsmodell, welches zunehmend bei eBikes angewandt wird. Dabei least der Arbeitgeber über 36 Monate ein eBike und stellt es dem Arbeitnehmer über den Leasingzeitraum zur Verfügung. Für diese Leistung behält der Arbeitgeber monatlich einen gewissen Betrag vom Bruttolohn des Arbeitgebers ein. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und erhöht seine Abschreibungsmöglichkeiten. Und der Arbeitnehmer merkt je nach Lohnsteuerklasse in seinem Nettolohn nur einen kleineren monatlichen Abzug. Das geleaste eBike darf zu 100 % privat genutzt werden. So kommt der Arbeitnehmer ca. 40 % unter Barverkaufspreis zu seinem Wunsch-eBike. Siehe auch Leasing.

    Ab 1.1.2019 entfällt bei Pedelecs zudem für den Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils (»1-%-Regelung« für Dienstfahrzeuge). Bei S-Pedelecs und anderen zulassungspflichtigen eBikes bleibt sie bestehen (pro Monat muss 1 % des Listenpreises mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden).

    Leasing

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