S-Pedelec

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    Die sogenannten »Speed-Pedelecs«, »Schnellen Pedelecs« oder »Schweizer Pedelecs« (aufgrund ihrer ersten Vorbereitung in der Schweiz) unterstützen den Fahrer bis zu 45 km/h. Das S-Pedelec sieht zwar auf den ersten Blick aus wie ein Fahrrad – ist rechtlich aber ein Kraftfahrzeug.

    An Merkmalen wie Kennzeichen, Spiegel, Hupe, seitlichen Reflektoren, den abgerundeten Enden der Bremshebel und der Beleuchtungsanlage mit Bremslicht kann man das S-Pedelec optisch erkennen. Wie das normale Pedelec gibt es das S-Pedelec für nahezu alle Bike-Kategorien wie City, Trekking, Kompakt, Cargo, etc. Da S-Pedelecs nur auf öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen, ist das Angebot an Mountainbikes eingeschränkt. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Stabilität gibt es zudem kein Faltrad als S-Pedelec.

    • maximale Leistung: 4000 Watt
    • maximal jedoch 400 % Unterstützung der Tretleistung des Fahrers
    • maximale Geschwindigkeit ohne Pedalieren (Schiebehilfe): 18 km/h
    • maximale Motorunterstützung mit Pedalieren: 45 km/h
    • gilt als Kraftfahrzeug
    • Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung des Herstellers erforderlich
    • Fahrerlaubnis Klasse AM nötig
    • Versicherungskennzeichen vorgeschrieben
    • Radwege dürfen nie genutzt werden
    • Helmpflicht (zwingend: Helme nach Prüfnorm ECE R22-05)

    Der Autoführerschein der Klasse B beinhaltet die Berechtigung zum Führen eines S-Pedelec. Ebenso dürfen Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, ein S-Pedelec ohne separaten Führerschein führen. Schäden durch S-Pedelecs sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Da sie als Kraftfahrzeuge gelten, benötigen S-Pedelecs eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens (»Mofa-Kennzeichen«). Auch Diebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, sondern muss mit einer zusätzlichen Teilkasko abgeschlossen werden.

    Aufgrund der Zulassung des S-Pedelec beim Kraftfahrtbundesamt folgt, dass Bauteile nicht einfach verändert oder getauscht werden dürfen. Veränderungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Reifen, Räder, Bremsen, Gabel, Rahmen, Lichtanlage, Reflektoren etc. dürfen nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung gegen Teile gewechselt werden, die nicht der Originalausstattung entsprechen.

    Ein Anhänger darf grundsätzlich am S-Pedelec mitgeführt werden – jedoch benötigt er eine Zulassung. Es gelten im Übrigen die gleichen Bestimmungen wie für alle Kraftfahrzeuge: keine Personenmitnahme im Anhänger. Deswegen ist ein Kinderanhänger an einem S-Pedelec tabu! Kinder darf man auf dem S-Pedelec jedoch auf einem Kindersitz bis zu einem Alter von 7 Jahren mitführen. Dies scheitert in der Praxis jedoch an der Helmpflicht.*

    Auch wenn das S-Pedelec einem Fahrrad sehr ähnlich sieht: man darf es nicht in Bus, Bahn und Tram mitnehmen. Einige wenige Beförderungsgeselschaften machen jedoch inzwischen  Ausnahmen. Man darf auch nicht über Fahrradstraßen fahren – außer der KFZ-Verkehr ist dort per Zusatzschild geduldet. Man darf ein S-Pedelec nicht auf Gehwegen parken, nicht durch Fußgängerzonen und nicht entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen fahren. Die Alkoholgrenze beträgt beim S-Pedeec 0,5 Promille, bzw. ab 0,3 Promille wird es bei Unfällen strafrechtlich relevant.

    Eine Besonderheit ist die Helmpflicht: Für Krafträder gilt europaweit eine Helmpflicht. Es muss ein »geeigneter Schutzhelm« getragen werden. In den Augen des Gesetzgebers geeignet ist das ein Helm, der die Prüfnorm ECE R22-05 erfüllt. Dies sind Motorradhelme. Ein Motorradhelm engt aber das Gesichtsfeld stark ein und ist mangels ausreichender Belüftung auf einem S-Pedelec eher kontraproduktiv.

    Im Moment gibt es daher nur einen einzigen Helm, der wie ein Fahrradhelm belüftet ist und trotzdem die strengen Prüfrichtlinien für Motorradhelme erfüllt und auf dem S-Pedelec getragen werden darf: der Cratoni Vigor. Aufgrund des mangelnden Angebotes an geeigneten Helmen wird in Deutschland die Helmpflicht für S-Pedelecs derzeit unseres Wissens nicht geahndet. In Italien hingegen schon – dort mussten schon Fahrer von S-Pedelecs ohne Motorradhelm hohe Strafen bezahlen.