Versicherungspflicht

    Sie besteht für alle eBikes, die als Kraftfahrzeug eingestuft werden – also diejenigen, die entweder über 6 km/h unterstützen, ohne dass der Fahrer tritt – oder solche, die über 25 km/h unterstützen, wenn der Fahrer mitpedaliert. Der Versicherungsschutz wird durch ein Nummernschild, das sogenannte Versicherungskennzeichen, nachgewiesen, dessen Farbe jährlich wechselt. In der oberen Zeile befindet sich eine dreistellige Zahl, die im Zufallsprinzip vergeben wird. Darunter befinden sich drei Buchstaben, die für eine Versicherungsgesellschaft stehen. Neben dem jährlichen Farbwechsel (Schwarz, Blau oder Grün) ist am unteren Rand das jeweilige Versicherungsjahr abzulesen.

    Ein Versicherungskennzeichen kann man einfach im Versicherungsbüro abholen oder lässt es sich von seinem Versicherer zuschicken – man muss nicht zur Zulassungsstelle. Der 1. März eines Jahres markiert immer den Wechsel zu einem neuen Versicherungsjahr mit einer neuen Kennzeichenfarbe. Ein Versicherungskennzeichen ist nicht teuer. Bei manchen Versicherungen beginnt die jährliche Prämie bereits ab ca. 30 Euro. Man kann zudem wählen, ob man nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abschließen will, oder den Versicherungsschutz um Teilkasko erweitern möchte. Wenn das Kennzeichen einmal gestohlen oder verloren wird, muss man dies umgehend der Polizei und der Versicherung melden, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, den andere ggfs. verursachen.