Versicherung

    ABUS

    Ein Pedelec muss im Gegensatz zu einem S-Pedelec oder eBike (im engeren rechtlichen Sinn) nicht versichert werden. Es gilt als Fahrrad und ist damit zulassungs- und versicherungsfrei. Es benötigt keine KFZ-Versicherung und auch die allermeisten Hausratversicherungen decken den Diebstahlschaden eines Pedelecs vertraglich ab. Aber es gilt, das Kleingedruckte genau zu studieren: Entweder ist das Fahrrad (ergo: Pedelec) nur mit 1% bis maximal 5% der Versicherungssumme für den Hausrat oder/und nur maximal bis 2.500,- EUR gedeckt. Das ist für viele zum Teil deutlich teurere Pedelecs jedoch nicht ausreichend. In diesem Fall macht es Sinn, eine spezielle ebike-Versicherung abgeschlossen zu haben. Diese kann nämlich auch – je nach Art und Umfang – neben dem Diebstahl auch Vandalismus, Teildiebstahl, Totalschaden, Unfallschaden, Pannenschaden, Sturzschaden, Verschleißschaden, unsachgemäße Handhabung, elektrische Defekte, Benutzung oder Alterung, Konstruktions- oder Materialfehler, höhere Gewalt und Wasser, Elektronikschäden und Akku-Defekte abdecken.