Helmpflicht

    In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrräder. Ein Pedelec, welches gesetzlich als Fahrrad zählt, darf daher ohne Helm im Straßenverkehr benutzt werden. Dies ist nicht in allen europäischen Ländern so. In Spanien muss man z.B. außerorts einen Fahrradhelm auf dem Pedelec tragen. Bei Fahrten ins Ausland daher am besten beim ADFC über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes informieren!

    Anders beim S-Pedelec: Es ist ein Kraftfahrzeug, weshalb ein »geeigneter Schutzhelm« zu tragen ist. Eine interne Verwaltungsrichtlinie definiert, dass ein Hem für Krafträder dann geeignet ist, wenn er der Europäsche Prüfrichtlinie ECE R22-05 erfüllt. Dies ist die strenge Prüfrichtlinie für Motorradhelme. Ein Motorradhelm engt aber das Gesichtsfeld stark ein und ist mangels ausreichender Belüftung auf einem S-Pedelec eher kontraproduktiv. Es gibt nur einen einzigen belüfteten Fahrradhelm, der die strengen Prüfrichtlinien für Motorradhelme erfüllt: der Cratoni Vigor.

    In Deutschland ahndet es die Polizei nicht, wenn man mit einem Fahrradhelm auf dem S-Pedelc unterwegs ist. Etwas anders könnte jedoch die Haftungsfrage im Fall eines Unfalles betrachtet werden. Dann könnte die Versicherung argumentieren, man habe Kopfverletzungen »billigend in Kauf genommen«, auf die generelle Helmpflicht für Krafträder verweisen und ggfs. – je nach Art der Verletzung und der Schuldfrage – eine Übernahme von Rehamaßnahmen und weitere Kosten wie z.B. Verdienstausfall, Spätfolgen und Berufsunfähigkeit ablehnen.

    In anderen europäischen Ländern wird das Tragen eines Motorradhelmes auf dem S-Pedelec restriktiver verfolgt, in Italien sogar regelmäßig kontrolliert. Werden Fahrer von S-Pedelecs ohne Motorradhelm angetroffen, droht auch schon mal der Abtransport des S-Pedelec auf dem Abschleppwagen.