Nennleistung / Nenndauerleistung

    Viele Hersteller geben die Leistung ihres Pedelecs mit 250 Watt Nennleistung an. Die maximale Spitzenleistung eines Pedelec-Motors ist nach geltender Gesetzeslage tatsächlich jedoch unbegrenzt. Die für Pedelecs maßgebliche maximale Nenndauerleistung wird in Artikel 3 Nr. 35 der Europäischen Verordnung Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung für zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge vom 15.01.2013, gültig ab 01.01.2016, geregelt.

    Das Prüfverfahren für die Ermittlung einer Nenndauerleistung ist nach UN-ECE Regelung Nr 85 definiert und räumt dem Hersteller einen ziemlich großen Ermessensspielraum ein. Die Einzelheiten des Testszenarios wären zu umfangreich, um sie zu schildern – aber vereinfacht zusammengefasst kann man sagen, dass der Motor, der 250 Watt Nutzleistung von einer vom Hersteller empfohlenen Drehzahl an der Antriebswelle erbringt, während eines 30 minütigen Tests nur so viel Abwärme produzieren darf, dass die Motortemperatur nicht mehr als 20°C ansteigen darf – ausgehend von einer 4 stündigen Vortemperierung des Motors auf 25°C.

    Der limitierende Faktor für die maximale Nenndauerleistung ist also primär die Wärmeentwicklung des Motors während dieses Tests. So ist es durch thermisch optimal gestaltete Motorgehäuse mit Kühlrippen möglich, dass es Pedelec-Antriebe mit einer vom Hersteller benannten maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt gibt – deren tatsächlichen Arbeitsbereiche jedoch bei mehr als dem Doppelten der maximalen Nenndauerleistung liegen. Der zum Beispiel mit 250 Watt maximaler Nenndauerleistung offiziell eingestufte Bosch PERFORMANCE CX erreicht so eine deutlich höhere Maximalleistung von völlig legalen 600 Watt.