Nachrüstung

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    Grundsätzlich ist es mit nahezu jedem Fahrrad möglich, mittels eines Umrüstsatzes, bestehend aus Akku, Controller und Motoreinheit ein Fahrrad zum Pedelec umzurüsten. Front- bzw. Hecknabenmotore sind technisch auch mit relativ wenig Aufwand in das Rad montiert. Für Mittelmotore mit Aufnahme an der Tretlagerachse gibt es auch bereits Umrüstsätze.

    Auch wenn ein Umbau eines Fahrrades zum Pedelec rechtlich einwandfrei ist, solange es die 250W Nenndauerleistung des Motors und 25km/h als maximale Unterstützungsleistung nicht überschreitet – so wirft es jedoch andere Fragen auf. Eine Privatperson ist nicht unbedingt versiert genug, um festzustellen, ob das Fahrrad geeignet ist. Die Komponenten Rahmen, Gabel und Bremse unterliegen einer wesentlich höhere Belastung. Vor allem eine Nachrüstung mit einem Frontmotor ist kritisch zu sehen, da weder Gabelkrone, noch Steuerkopf oder Steuersatz auf diese Art der Belastung ausgelegt sind. Auch die Gabelenden können sich durch das Drehmoment des Motors aufbiegen. Ein Umbau sollte also nur vom Fachmann erfolgen.

    Der Händler, welcher den Umbau vornimmt, wird jedoch zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer des so neu entstandenen Pedelecs. Mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen. Einen Umbau lehnen Fahrradhändler deshalb oftmals aus haftungstechnischen Gründen ab. Dieses Problem hat bislang nur ein einziger Anbieter von Umrüstsätzen erkannt und eliminiert: die Firma PENDIX, der Marktführer bei elektrischen Nachrüstsystemen hat eine Kooperation mit verschiedenen Versicherungen und haftet für die durch ihren Umbausatz entstandenen Pedelecs. Das nimmt die umbauende Fahrradwerkstatt aus der Haftung.

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