Führerschein / Führerscheinpflicht

    Wer ein Pedelec mit maximal 250 W und bis zu 25 km/h Tretunterstützung fahren möchte, benötigt dazu weder ein Mindestalter noch einen Führerschein. Denn ein Pedelec zählt rechtlich als Fahrrad.

    Für S-Pedelecs, welche bis zu 45km/h unterstützen, benötigt man jedoch einen Führerschein der Klasse AM, den man mit 16 Jahren machen darf. Der Autoführerschein der Klasse B beinhaltet den Führerschein AM, um S-Pedelecs führen zu dürfen. Ebenso dürfen Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, ein S-Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen.