Kinderanhänger

    Pedelecs eignen sich durch ihrer Motorunterstützung grundsätzlich gut dafür, einen Kinderanhänger zu ziehen. Da eBikes bis 25km/h als Fahrräder gelten, steht dem auch rein rechtlich nichts im Weg. Mit einem Pedelec darf also eine Person, welche mindestens 16 Jahre alt ist, maximal zwei Kinder bis zu ihrem vollendeten siebten Lebensjahr in speziell für die Beförderung von Kindern ausgelegten Anhänger, transportieren. Bei Kindern mit Beeinträchtigung entfällt die Altersgrenze.

    Man sollte sich unbedingt über die höheren Zug- und Bremskräfte beim Pedelec bewusst sein und daher auf eine verstärkte Kupplung (es gibt für nahezu alle Kinderanhänger sogenannte WEBER- Kupplungen zum nachrüsten) sowie auf eine ausreichend dimensionierte Bremsanlage achten. Kinderanhänger besitzen keine eigene Bremsanlage, weshalb sie vom Pedelec abgebremst werden müssen. Je nach Art des Kinderanhängers kommen da bis zu 75 kg zusätzliches Gewicht (Eigengewicht des Anhängers 15 kg, bis zu 60 kg Zuladung) beim Bremsen auf das Pedelec zu. Das Pedelec sollte daher unbedingt mit leistungsfähigen Scheibenbremsen ausgerüstet sein. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen für die Beleuchtung für Fahrradanhänger (siehe Fahrradanhänger)

    Alle eBikes mit Tretunterstützung über 25km/h (S-Pedelecs) oder / und eBikes, welche ohne Tretunterstützung schneller als 6km/h aus eigener Kraft fahren können (eBikes im engeren rechtlichen Sinn) gelten als Kraftfahrzeuge. Diese dürfen zwar einen geeigneten, zulassungspflichtigen Lastenanhänger ziehen – aber es ist wie bei allen Kraftfahrzeugen verboten, Personen im Anhänger zu befördern. Daher sind Kinderanhänger für S-Pedelecs und eBikes ohne Tretunterstützung tabu!