Lastenanhänger

    Ein Pedelec gilt als Fahrrad, weshalb es spezielle Fahrradanhänger zum Transport von Lasten hinter sich her ziehen darf. Es gibt keinerlei gesetzlichen Vorgaben, welche Maße ein Lastenanhänger höchstens haben darf oder welche Bauart er haben muss. So beschränkt lediglich die Vorgabe der maximalen Gespannlänge mit Zugfahrzeug von 12 m und die maximal zulässige Breite von 2 m den Anhängerbetrieb. Auch eine Gewichtsbeschränkung gibt es nicht. Es muss im Bedarfsfall nachgewiesen werden, dass der Anhänger baulich für die Belastung geeignet ist. Da die Lastenanhänger meist ungebremst sind, muss auch die Bremsanlage des Zugfahrzeuges entsprechend dimensioniert sein. Je nach Art des Lastenanhängers kommen da bis zu 75 kg zusätzliches Gewicht (Eigengewicht des Anhängers 15 kg, bis zu 60 kg Zuladung) beim Bremsen auf das Pedelec zu. Das Pedelec sollte daher unbedingt mit leistungsfähigen Scheibenbremsen ausgerüstet sein.

    Es gibt verschiedene Bauformen für einen Anhänger. Die bekannteste ist wohl der einachsige, zweispurige Anhänger, welcher mit einer Hochdeichsel (mit Befestigung an der Sattelstütze) oder einer Tiefdeichsel (mit Befestigung an der Hinterradaufnahme) hinterhergezogen wird. Es gibt jedoch noch einrädrige einspurige Anhänger und sogar dreirädrige, mehrspurige Anhänger. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen für die Beleuchtung für Fahrradanhänger (siehe Fahrradanhänger)

    Alle eBikes mit Tretunterstützung über 25 km/h (S-Pedelecs) oder / und eBikes, welche ohne Tretunterstützung schneller als 6 km/h aus eigener Kraft fahren können (Bikes im engeren rechtlichen Sinn) gelten als Kraftfahrzeuge. Sie dürfen rein rechtlich zwar geeignete und zulassungspflichtige Lastenhänger ziehen – unterliegen jedoch den Transportbestimmungen für Kraftfahrzeugen, welche eine Beförderung von Personen im Anhänger verbietet. Die technische Ausrüstung wird in der STVZO detailliert vorgegeben.

    Eine Anhängerkupplung muss zugelassen und eingetragen sein – weshalb der theoretisch mögliche Anhängerbetrieb am S-Pedelec an der Praxis scheitert: Es gibt schlichtweg keine zugelassenen Kupplungen. Manche Fahrer von S-Pedelec behelfen sich mit Oldtimer-Anhängern, welche vor 1963 zugelassen sind, eine sehr spärliche technische Ausrüstung benötigen und Bestandsschutz genießen. Es wurden aus schon Fahrradanhänger umgebaut und per Einzelgutachten zugelassen.