Tuning

    Mit Tuning im Bereich der eBikes wird die Aufhebung der maximalen, legalen Tretunterstützung gemeint. Die Abregelung des Motors kann durch Eingriff in die Motorsteuerung manipuliert werden, so dass er weit über die erlaubten 25 km/h hinaus unterstützt. Doch dieser Eingriff hat weitreichende Konsequenzen, denn rechtlich wird damit aus einem »Fahrrad« dann ein »Kraftfahrzeug«.

    Kraftfahrzeuge unterliegen in Deutschland jedoch dem Pflichtversicherungsgesetz. Da ein getuntes eBike niemals Chance auf eine Einzelabnahme, ein Kennzeichen und damit eine KFZ-Versicherung hat, bewegt man sich im Bereich einer Straftat, wenn man es in öffentlichen Raum bewegt. Nicht nur, dass eine private Haftpflichtversicherung bei einem Unfallschaden nicht mehr einspringt. Der Führer dieses durch Tuning entstandenen Kraftfahrzeug steht dann mit seinem gesamten Privatvermögen für sämtliche Unfallfolgen ein.

    Bei einem Unfall mit Personenschaden kann das schnell existenzbedrohliche Ausmaße annehmen. Zwar kommt in Deutschland erst einmal die Deutsche Verkehrsopferhilfe e.V. für sämtliche Kosten des Unfalls auf. Doch diese Stiftung der Deutschen KFZ-Versicherer holt sich die Auslagen vom Gläubiger wieder. Auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ein Tatvorwurf sein, je nachdem wie schnell das getunte eBike fährt. Empfindliche Geldstrafen, Haftstrafe bis zu einem Jahr, Verlust des Führerscheins können die Folge sein.

    Und noch ein Punkt, den viele, die Ihr eBike aufmotzen gar nicht bedenken: Auf einem Kraftrad besteht Helmpflicht. Wenn man ohne Helm auf einem nicht versicherten Kraftfahrzeug womöglich noch in gesperrtem Gebiet, wie einem Wald verunfallt, kann die Versicherung sich weigern, die Spät- und Folgekosten einer Verletzung zu übernehmen, denn – so die gängige Begründung – man habe »schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen«. Dann darf man für Rehamaßnahmen und Verdienstausfall selbst aufkommen. Bei Fahrlässigkeit auch deutlich über den gestezlichen Regressanspruch der Haftpflichtversicherer von 5.000,- EUR hinaus.

    Viele, die Ihr Pedelec tunen, sind sich der weitreichenden Folgen gar nicht bewusst. Doch sie schaden nicht nur sich selbst: Tuning kann auf lange Sicht die rechtliche Sonderstellung des Pedelec gefährden. Kennzeichen- und Versicherungspflicht könnten für alle eBiker die Folge sein. Streckensperrungen sind dann möglich. Man schätzt, dass 10% bis 15% aller Pedelecs durch Tuning als illegale Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Die eBike-Industrie, bestehend aus Herstellern, Händlern und Werkstätten, hat dem zunehmenden Tuning den Kampf angesagt.